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Bundesregierung begrenzt Genehmigung auf 7 bis 24 Monate
Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes vorgelegt, der Genehmigungsverfahren für Kraftwerke und Stromspeicher auf sieben bis 24 Monate begrenzt.
Von Stefan Riedmüller, Redaktion Firmenzone: Zahlen, Strategie, Standorte, Register

Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2026 den Entwurf des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Er begrenzt Genehmigungsverfahren für Kraftwerke und Stromspeicher auf sieben bis 24 Monate, je nach Art der Anlage. Für wasserrechtliche Erlaubnisse sieht der Entwurf sieben Monate vor, einmalig verlängerbar um drei Monate. Planfeststellungsbeschlüsse für Pumpspeicherkraftwerke sollen 24 Monate dauern, verlängerbar um zwölf Monate. Das geht aus einer Kurzmeldung des Bundestags vom 1. Oktober 2026 hervor.
Zwei Lesarten: Planungssicherheit oder Papiertiger
Die erste Lesart: Unternehmen erhalten erstmals verbindliche Fristen und eine zentrale Anlaufstelle. Das Gesetz bündelt alle Zulassungen bei einer Behörde, der sogenannte One-Stop-Shop soll Doppelverfahren vermeiden. Elektronische Verfahren verkürzen laut Entwurf die Bearbeitungszeit. Kraftwerke und bauliche Maßnahmen in Hafengebieten für Offshore-Anbindungsleitungen gelten bis 2031 als im überragenden öffentlichen Interesse. Das erleichtert Abwägungen in Planfeststellungsverfahren.
Die zweite Lesart: Fristen sind nur so wirksam wie die Personalausstattung der Behörden. Der Entwurf nennt keine Sanktionen bei Fristüberschreitung. Ob die Beschleunigung eintritt, hängt davon ab, ob Länder und Kommunen die Verfahren in der vorgesehenen Zeit abschließen können. Die Verlängerungsoptionen – drei Monate bei wasserrechtlichen Erlaubnissen, zwölf Monate bei Planfeststellungen – lassen Spielraum für Verzögerungen.
Anlass: Monitoringbericht empfahl Ausbau
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Monitoringbericht von September 2025 empfahl den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Erhöhung von Flexibilitäten durch den Zubau von Stromspeichern. Der Gesetzentwurf reagiert auf diese Empfehlung. Er erfasst neben Kraftwerken und Stromspeichern auch Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen.
Was das für Unternehmen heißt
Betroffen sind Energieversorger, Projektierer von Kraftwerken und Stromspeichern sowie Hafenbetreiber mit Offshore-Anbindungen. Sie können nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einer Frist rechnen, die bisher nicht existierte. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt die Kurzmeldung nicht. Für laufende Verfahren bleibt offen, ob die Regelungen rückwirkend gelten.
Die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse bis 2031 verschiebt das Gewicht in Abwägungen zugunsten der Energieinfrastruktur. Das verkürzt Planungsunsicherheit, sofern Behörden die Fristen einhalten. Wer 2026 über Investitionen in Kraftwerke oder Speicher entscheidet, kann mit einer Obergrenze für die Genehmigungsdauer rechnen. Ob diese Obergrenze hält, zeigt sich erst in der Umsetzung.