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VW kündigt zehn Tarifverträge für 130.000 Beschäftigte

Volkswagen hat zehn Tarifverträge gekündigt, die zum 31. Dezember 2026 auslaufen, berichtet die Wirtschaftswoche; betroffen sind rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland. Ab 1. Januar 2027 kann der Konzern laut Capital abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen.

Von Stefan Riedmüller, Redaktion Firmenzone: Zahlen, Strategie, Standorte, Register

VW kündigt zehn Tarifverträge für 130.000 Beschäftigte
Symbolbild: Firmenzone (KI-generiert)

Was sich für VW-Beschäftigte ab 2027 ändert, hängt an einem juristischen Begriff: der Nachwirkung. Volkswagen hat zehn Tarifverträge gekündigt, die zum 31. Dezember 2026 auslaufen, berichtet die Wirtschaftswoche. Betroffen sind laut Wirtschaftswoche rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland. Am 1. Januar 2027 enden die tariflichen Ansprüche nicht am Stichtag, aber der Konzern kann sie ab diesem Tag einzeln aufschnüren.

Konkret heißt das nach dem Bericht von Capital: Die bisherigen Bedingungen gelten nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst weiter, solange nichts anderes vereinbart wird. Ab 1. Januar 2027 kann Volkswagen aber abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen und die Nachwirkung durch Änderungsangebote oder Änderungskündigungen beenden. Zu den gekündigten Inhalten gehören laut Capital die 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage.

Was Nachwirkung bedeutet

Nachwirkung ist kein Schutz auf Dauer, sondern ein Übergangszustand. Laut Capital gelten die Tarifbedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist für die Beschäftigten weiter, solange nichts anderes vereinbart wird. Der entscheidende Halbsatz ist der letzte: Sobald etwas anderes vereinbart ist, endet die Nachwirkung für den Einzelnen.

Dafür nennt Capital zwei Wege. Erstens das Änderungsangebot, also eine neue Vereinbarung im Arbeitsvertrag, der die oder der Beschäftigte zustimmt. Zweitens die Änderungskündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und zugleich die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen anbietet. Beide Instrumente stehen dem Konzern laut Capital ab 1. Januar 2027 offen.

Ein zweiter Hebel wirkt ohne Verhandlung mit den Bestandsbelegschaften. Für Mitarbeiter, die Volkswagen ab Anfang 2027 neu einstellt, kann das Unternehmen im Arbeitsvertrag schlechtere Bedingungen vereinbaren, berichtet Capital. Daraus folgt eine zweigeteilte Belegschaft: Wer vor 2027 im Haus war, hält die nachwirkenden Bedingungen, bis ihn ein Angebot oder eine Änderungskündigung erreicht. Wer ab 2027 kommt, startet mit dem, was im Vertrag steht.

Welche Standards zur Disposition stehen

Bislang gelten bei Volkswagen die 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage als Teil der gekündigten Tarifverträge, berichtet Capital. Die Wirtschaftswoche schreibt, für VW-Beschäftigte in Deutschland gelte bislang eine 35-Stunden-Woche, und das Management sehe in längeren Arbeitszeiten eine Möglichkeit, Kosten zu senken. Welche Arbeitszeitmodelle der Konzern ab 2027 konkret anstrebt, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.

Die IG Metall warnt laut Wirtschaftswoche, die Beschäftigten bekämen ab Januar 2027 konkrete finanzielle Verluste in den Einkommen zu spüren, wenn sich der Vorstand durchsetze. Das ist eine Warnung der Gewerkschaft, keine festgestellte Folge. Eine Bezifferung dieser Verluste enthalten die Berichte nicht.

Was nicht gekündigt ist

Nicht jede Vereinbarung von 2024 steht zur Disposition. Der Zukunftstarifvertrag 2024 mit Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 ist von der Kündigung nicht betroffen, berichtet die Wirtschaftswoche. Vereinbart war 2024 nach demselben Bericht außerdem ein sozialverträglicher Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis 2030.

Das trennt zwei Ebenen. Für den Stellenabbau bleibt nach dem Bericht der Wirtschaftswoche die Vereinbarung von 2024 maßgeblich. Über die Arbeitsbedingungen derer, die bleiben, wird ab 2027 neu verhandelt.

Der Rahmen: zwei Kürzungsrunden in zwei Jahren

Beim Tarifabschluss 2024 akzeptierte die Arbeiterseite den Abbau von 35.000 Jobs in Deutschland bis 2030 sowie Kürzungen von Boni und Zulagen, teilte die IG Metall am 1. Oktober 2026 mit. Im Gegenzug verzichtete die Konzernführung nach derselben Mitteilung auf betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen. Das war der Tausch von 2024: Beschäftigungssicherung gegen Volumen und Zulagen.

Darauf folgt die zweite Runde. Das im Aufsichtsrat beschlossene neue Kürzungsprogramm beinhaltet den Abbau von 50.000 Stellen, teilte die IG Metall am 1. Oktober 2026 mit. Die Wirtschaftswoche berichtet, Volkswagen plane im Rahmen des Zukunftsplans 2030 weltweit 50.000 Stellen zu streichen, davon könnte etwa die Hälfte auf deutsche Standorte entfallen. Eine bestätigte Aufteilung auf Deutschland und andere Länder liegt nicht vor.

Nach Angaben der IG Metall stehen vier Werke auf der Kippe, Schließungen seien nicht ausgeschlossen. Welche Standorte gemeint sind, nennt die Mitteilung nicht. Der Vorstand habe sich von einvernehmlichen Lösungen verabschiedet, heißt es in der Mitteilung weiter. Das ist die Bewertung der Gewerkschaft.

Zwei Lesarten

Die erste Lesart: Die Kündigung ist ein Verhandlungsinstrument. Wer über längere Arbeitszeiten reden will, muss die Bindung an die 35-Stunden-Woche erst lösen, die laut Capital Teil der gekündigten Verträge ist. Die Nachwirkung sorgt dafür, dass am 1. Januar 2027 zunächst nichts wegfällt; Bewegung entsteht erst mit dem ersten Änderungsangebot. Für diese Lesart spricht, dass der Zukunftstarifvertrag mit der Beschäftigungssicherung bis Ende 2030 laut Wirtschaftswoche unangetastet bleibt.

Die zweite Lesart: Die Kündigung ändert den Tausch von 2024. Die Arbeiterseite hat 2024 nach Angaben der IG Metall 35.000 Stellen und Kürzungen bei Boni und Zulagen akzeptiert und dafür den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen erhalten. Zwei Jahre später steht ein Programm über 50.000 Stellen im Aufsichtsratsbeschluss, und zehn Tarifverträge sind gekündigt. Für diese Lesart spricht die Abfolge der Daten; gegen sie spricht, dass die Beschäftigungssicherung nach dem Bericht der Wirtschaftswoche formal weitergilt.

Aus Sicht der Redaktion tragen die Belege beide Lesarten, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Rechtlich beschreibt die erste Lesart den Vorgang zutreffend: Nachwirkung, Änderungsangebot und Änderungskündigung sind nach dem Bericht von Capital reguläre Instrumente. Für die Verhandlungskultur zwischen Vorstand und Arbeitnehmerseite wiegt die zweite schwerer, weil ein Zugeständnis von 2024 seine Gegenleistung in der zweiten Runde nicht automatisch behält.

Was das für Unternehmen der Branche heißt

Wen es trifft: rund 130.000 VW-Beschäftigte in Deutschland, für die der Haustarif laut Wirtschaftswoche gilt. Was sich ändert: Ab 1. Januar 2027 kann der Konzern laut Capital abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag treffen und die Nachwirkung beenden. Ab wann es sichtbar wird: bei Neueinstellungen ab Anfang 2027, bei Bestandsbeschäftigten mit dem jeweiligen Änderungsangebot oder der Änderungskündigung.

Für Zulieferer und andere Häuser mit Haustarif liegt der übertragbare Punkt im Verfahren, nicht in der Marke. Ein gekündigter Haustarif beendet die Bindung nicht am Stichtag, er öffnet sie. Die Nachwirkung verschafft beiden Seiten Zeit, verschiebt die Verhandlung aber vom Kollektiv auf den einzelnen Arbeitsvertrag, sobald der Arbeitgeber Änderungsangebote verschickt.

Offen bleibt, wie viele der 50.000 Stellen auf deutsche Standorte entfallen; die Wirtschaftswoche nennt dazu nur die Schätzung von etwa der Hälfte.