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VW kündigt Haustarifverträge – 35-Stunden-Woche ab 2027 verhandelbar
Volkswagen hat einen Großteil seiner Haustarifverträge zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Die Kündigung betrifft unter anderem die 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage, die bislang für Beschäftigte der Volkswagen AG gelten.
Von Stefan Riedmüller, Redaktion Firmenzone: Zahlen, Strategie, Standorte, Register

Volkswagen hat einen Großteil seiner Haustarifverträge zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Die Kündigung betrifft unter anderem die 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage, die bislang für Beschäftigte der Volkswagen AG gelten.
Die gekündigten Tarifverträge laufen zum Jahresende aus. Ab 1. Januar 2027 kann das Unternehmen neue Vereinbarungen treffen und die bisherigen Bedingungen durch Änderungsangebote oder Änderungskündigungen ersetzen. Für Beschäftigte, die ab Anfang 2027 neu eingestellt werden, kann Volkswagen im Arbeitsvertrag neue Konditionen festlegen.
Die Kündigung erfolgt im Rahmen eines Kürzungsprogramms, das der Aufsichtsrat beschlossen hat. Das Programm sieht den Abbau von 50.000 Stellen vor.
Was das für Unternehmen heißt
Solange keine neuen Tarifverträge vereinbart sind, gelten die bisherigen Bedingungen für bestehende Beschäftigte weiter. Das nennt das Arbeitsrecht Nachwirkung. Volkswagen kann diese Nachwirkung ab Januar 2027 durch individuelle Änderungsangebote oder Änderungskündigungen beenden. Für Neueinstellungen ab 2027 entfällt die Bindung an die bisherigen Haustarifverträge.
Beim Tarifabschluss 2024 hatte die Arbeiterseite den Abbau von 35.000 Jobs in Deutschland bis 2030 sowie Kürzungen von Boni und Zulagen akzeptiert. Im Gegenzug verzichtete die Konzernführung auf betriebsbedingte Kündigungen und Werkschließungen.
Quellen
- Pressemitteilung IG Metall vom 1. Oktober 2026 (1. Oktober 2026)presseportal.de/pm/59019/6363348
- Bericht Capital vom 1. Oktober 2026 (1. Oktober 2026)capital.de/wirtschaft-politik/vw-kuendigt-seinen-haustarif--
Laut Firmenzone
„Volkswagen hat einen Großteil seiner Haustarifverträge zum 31. Dezember 2026 gekündigt. Die Kündigung betrifft unter anderem die 35-Stunden-Woche und 36 Urlaubstage, die bislang für Beschäftigte der Volkswagen AG gelten.“
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