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Bundesrat lehnt zentrale Punkte der EEG-Reform ab
Der Bundesrat hat Bedenken gegen die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angemeldet, wie aus einer Mitteilung des Bundestags vom 1. Oktober 2026 hervorgeht.
Von Stefan Riedmüller, Redaktion Firmenzone: Zahlen, Strategie, Standorte, Register

Der Bundesrat hat Bedenken gegen die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angemeldet. Das geht aus einer Mitteilung des Bundestags vom 1. Oktober 2026 hervor. Die Länderkammer sehe vor allem die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet, heißt es in der Stellungnahme.
Die Länder sprechen sich laut Bundestag gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen auf Dächern bis 2032 aus. Der Bundesrat fordere, den Ausbau von Photovoltaik auf Dächern weiterhin anzureizen. Zudem wende sich die Länderkammer gegen die vorgesehene stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen solle, müsse beibehalten werden.
Der Bundesrat kritisiere die Pläne zur Direktvermarktung, heißt es weiter. Kleine Anlagen sollten laut Gesetzentwurf schneller in die Direktvermarktung gezwungen werden, aber derzeit fehlten noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen wie flächendeckend verfügbare Smart-Meter und passende Dienstleister für Kleinststrommengen. Nach Ansicht der Länder werde eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom nach den geplanten Regelungen massiv ausgebremst.
Die Bundesregierung lehnt laut Bundestag die Vorschläge der Länder in ihrer Gegenäußerung ab.
Einordnung
Die Stellungnahme betrifft Betreiber von Solaranlagen auf Dächern und Unternehmen, die auf Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom setzen. Ob die Bundesregierung ihre Pläne ändert, ist offen. Der Bundestag entscheidet über das Gesetz.
Quelle
- Bundestag, Mitteilung vom 1. Oktober 2026 (1. Oktober 2026)bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1222058
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„Der Bundesrat hat Bedenken gegen die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angemeldet, wie aus einer Mitteilung des Bundestags vom 1. Oktober 2026 hervorgeht.“
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